Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO zwischen dem Kunden von 8Sammler (nachfolgend „Auftraggeber" oder „Verantwortlicher") und der
SD2 Commerce GmbH
Alte Dresdner Str. 12
09633 Halsbrücke
Deutschland
(nachfolgend „8Sammler" oder „Auftragsverarbeiter")
§ 1 Gegenstand und Dauer des Auftrags
Gegenstand dieses Vertrags ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag des Auftraggebers im Rahmen der Bereitstellung der Software-as-a-Service-Lösung „8Sammler" zur Verwaltung von Bestellungen, Kunden, Artikeln, Lagerbeständen und Versandprozessen aus den vom Auftraggeber angebundenen Verkaufskanälen. Die Dauer dieses Vertrags entspricht der Laufzeit des zwischen den Parteien bestehenden Hauptvertrags (Nutzungsvertrag gemäß den AGB von 8Sammler).
§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung, Art der Daten, Kreis der Betroffenen
Art und Zweck der Verarbeitung: Erhebung, Speicherung, Ordnung, Anzeige, Änderung und Löschung von Bestell-, Kunden- und Versanddaten, die der Auftraggeber selbst einträgt oder über angebundene Verkaufskanäle (z. B. eBay, Amazon, Shopify, Shopware, Kaufland, Etsy) importiert; Erstellung von Versandlabels; Erstellung und Speicherung von Auftragsdokumenten (Rechnungen, Lieferscheine).
Art der personenbezogenen Daten: Name, Liefer- und Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer (soweit vom jeweiligen Verkaufskanal übermittelt), Bestell- und Zahlungsdaten (ohne vollständige Kartendaten), Bestellhistorie sowie ggf. vom Auftraggeber selbst hinterlegte Zugangsdaten für Mitarbeiter des Auftraggebers.
Kreis der betroffenen Personen: Kunden des Auftraggebers (Endkunden, die über die angebundenen Verkaufskanäle bei ihm bestellen) sowie Mitarbeiter des Auftraggebers, die ein Benutzerkonto in 8Sammler nutzen.
§ 3 Weisungsgebundenheit
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers, es sei denn, er ist durch das Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten zu einer anderweitigen Verarbeitung verpflichtet. Weisungen werden zunächst durch diesen Vertrag sowie durch die Konfiguration und Nutzung der Software erteilt; darüber hinausgehende Weisungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt) und sind an info@8Sammler.de zu richten. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für datenschutzwidrig, weist er den Auftraggeber unverzüglich darauf hin.
§ 4 Pflichten des Auftragsverarbeiters
- Verarbeitung der Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen
- Verpflichtung aller zur Datenverarbeitung befugten Personen auf die Vertraulichkeit
- Umsetzung und Einhaltung aller nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (siehe Anlage 1)
- Unterstützung des Auftraggebers bei der Erfüllung von Anfragen betroffener Personen (§ 7)
- unverzügliche Information des Auftraggebers bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten (§ 8)
- Löschung oder Rückgabe der Daten nach Beendigung der Erbringung der Verarbeitungsleistung (§ 10)
- Bereitstellung aller erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags
§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen
Der Auftragsverarbeiter hat die in Anlage 1 dokumentierten technischen und organisatorischen Maßnahmen umgesetzt und weist dem Auftraggeber deren Umsetzung vor Beginn der Verarbeitung sowie auf Anfrage nach. Der Auftragsverarbeiter darf die Maßnahmen anpassen, solange das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.
§ 6 Unterauftragsverarbeiter
Der Auftraggeber erteilt dem Auftragsverarbeiter die allgemeine Genehmigung, die in Anlage 2 aufgeführten Unterauftragsverarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im dort beschriebenen Umfang zu beauftragen. Beabsichtigt der Auftragsverarbeiter, weitere Unterauftragsverarbeiter einzusetzen oder bestehende auszutauschen, informiert er den Auftraggeber mit einer Frist von mindestens 14 Tagen vor der geplanten Änderung (z. B. per E-Mail oder über eine Ankündigung innerhalb der Software). Der Auftraggeber kann der Änderung innerhalb dieser Frist aus wichtigem, datenschutzrechtlich begründetem Grund widersprechen. Im Falle eines berechtigten Widerspruchs steht beiden Parteien hinsichtlich des Hauptvertrags ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Mit jedem Unterauftragsverarbeiter wird ein Vertrag geschlossen, der diesem AVV in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten mindestens gleichwertige Pflichten auferlegt.
Von dieser Regelung nicht erfasst sind Dienstleister, die im Rahmen der Nutzung von 8Sammler personenbezogene Daten empfangen, dabei aber als eigenständig Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO handeln (keine Unterauftragsverarbeiter). Die Übermittlung an diese Empfänger erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung, sofern der Auftraggeber die jeweilige Anbindung nutzt) sowie ggf. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Es gelten ergänzend die jeweiligen Datenschutzbestimmungen der Empfänger. Hierzu zählen insbesondere die vom Auftraggeber wahlweise anbindbaren Versanddienstleister:
| Empfänger | Zweck |
|---|---|
| DPD Deutschland GmbH | Versand und Zustellung als Frachtführer |
| General Logistics Systems Germany GmbH & Co. OHG (GLS) | Versand und Zustellung als Frachtführer |
| Deutsche Post DHL Group | Versand und Zustellung als Frachtführer (DHL) |
| Hermes Germany GmbH | Versand und Zustellung als Frachtführer |
| United Parcel Service Deutschland S.à r.l. & Co. OHG (UPS) | Versand und Zustellung als Frachtführer |
| Deutsche Post AG / Internetmarke | Versand und Zustellung über Internetmarke (Briefe und Pakete) |
Eine Übermittlung findet jeweils nur an den vom Auftraggeber für die betreffende Sendung tatsächlich ausgewählten Versanddienstleister statt. Zahlungsdienstleister, die im Rahmen der Nutzung von 8Sammler eingebunden werden, fallen ebenfalls unter diese Regelung und handeln insoweit als eigenständig Verantwortliche.
§ 7 Unterstützung bei Betroffenenrechten und Aufsichtsbehörden
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung von Anfragen betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit) sowie bei Anfragen von Aufsichtsbehörden. Wendet sich eine betroffene Person direkt an den Auftragsverarbeiter, leitet dieser die Anfrage unverzüglich an den Auftraggeber weiter, sofern eine Zuordnung möglich ist, und beantwortet sie nicht selbst.
§ 8 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
Der Auftragsverarbeiter informiert den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Kenntniserlangung, über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, die die vom Auftraggeber überlassenen Daten betreffen, und übermittelt die nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO erforderlichen Angaben, soweit sie ihm zu diesem Zeitpunkt bekannt sind. Er unterstützt den Auftraggeber bei dessen Melde- und Benachrichtigungspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen.
§ 9 Kontrollrechte des Auftraggebers
Der Auftraggeber kann sich vor Beginn und während der Verarbeitung von der Einhaltung der in Anlage 1 dokumentierten Maßnahmen überzeugen, insbesondere durch Einholung von Auskünften und Nachweisen. Reichen diese nicht aus, kann der Auftraggeber nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist, in der Regel nicht öfter als einmal jährlich, eine Prüfung während der üblichen Geschäftszeiten des Auftragsverarbeiters durchführen oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten durchführen lassen. Aus wichtigem Grund (z. B. nach einer Datenschutzverletzung) sind kurzfristigere Prüfungen möglich. Die Vertraulichkeit der Daten anderer Kunden des Auftragsverarbeiters bleibt gewahrt. Die Kosten einer solchen Prüfung trägt der Auftraggeber, es sei denn, die Prüfung ergibt einen Verstoß des Auftragsverarbeiters gegen diesen Vertrag oder die DSGVO; in diesem Fall trägt der Auftragsverarbeiter die Kosten.
§ 10 Löschung und Rückgabe personenbezogener Daten
Nach Beendigung des Hauptvertrags kann der Auftraggeber die über 8Sammler verarbeiteten Daten innerhalb von 30 Tagen exportieren bzw. deren Herausgabe verlangen. Nach Ablauf dieser Frist löscht der Auftragsverarbeiter sämtliche Daten des Auftraggebers einschließlich vorhandener Sicherungskopien im Rahmen des gewöhnlichen Backup-Zyklus, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen (z. B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen für Rechnungsdaten von zehn Jahren gemäß § 147 AO / § 257 HGB). Auf Verlangen bestätigt der Auftragsverarbeiter die vollständige Löschung.
§ 11 Haftung
Die Haftung der Parteien richtet sich nach Art. 82 DSGVO sowie den Haftungsregelungen des zwischen den Parteien bestehenden Hauptvertrags (AGB).
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und dem Hauptvertrag hat dieser AVV in Fragen der Verarbeitung personenbezogener Daten Vorrang. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform, soweit sie nicht bereits in § 6 (Unterauftragsverarbeiter) geregelt sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragsverarbeiters.
Anlage 1 — Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
Vertraulichkeit
- Verschlüsselte Übertragung sämtlicher Anwendungen per TLS/HTTPS
- Passwörter werden ausschließlich als Hash (bcrypt) gespeichert, niemals im Klartext
- Verschlüsselung besonders sensibler Felder (u. a. 2FA-Geheimnisse) in der Datenbank mit AES-256-GCM; die verwendeten Schlüssel sind versioniert, sodass sie regelmäßig rotiert werden können, ohne bereits verschlüsselte Bestandsdaten unlesbar zu machen
- Zwei-Faktor-Authentifizierung (TOTP) für administrative Zugänge
- SSH-Zugriff auf die Server ausschließlich per Schlüssel, kein Passwort-Login möglich
- Firewall-Konfiguration, die nur die für den Betrieb notwendigen Ports freigibt
- Sicherheitsrelevante HTTP-Header (u. a. Content-Security-Policy), die das Nachladen von Skripten aus nicht vorgesehenen Quellen unterbinden
Zutrittskontrolle
- Die Serverinfrastruktur steht in Rechenzentren von netcup (Nürnberg) bzw. Hetzner (Objektspeicher) — der physische Zutritt zu den Räumlichkeiten wird durch den jeweiligen Rechenzentrumsbetreiber kontrolliert; der Auftragsverarbeiter selbst hat keinen eigenen physischen Zugriff auf die Server-Hardware
Mandantentrennung
- Logische Trennung der Daten je Kunde auf Datenbankebene — jede Abfrage ist an die jeweilige Kunden-Kennung gebunden, sodass ein Kunde keinen Zugriff auf die Daten eines anderen Kunden erhält
Integrität
- Der Datenbankserver ist nicht öffentlich aus dem Internet erreichbar, sondern ausschließlich über ein privates Netzwerk vom Anwendungsserver aus
- Trennung von Anwendungs- und Datenbankserver
Verfügbarkeit und Belastbarkeit
- Kontinuierliche Sicherung der Transaktionsprotokolle sowie tägliche vollständige Datensicherung
- Speicherung der Sicherungen bei einem separaten Anbieter (Objektspeicher in Deutschland) mit mehrtägiger Vorhaltezeit
- Server-Snapshots vor größeren Systemänderungen als Rückfallpunkt
Zugangskontrolle
- Passwort-Mindestanforderungen (mind. 12 Zeichen, Groß-/Kleinbuchstaben, Zahl und Sonderzeichen) sowie regelmäßiger Passwort-Ablauf, sowohl für administrative Zugänge als auch für Benutzerkonten des Auftraggebers
- Protokollierung sicherheitsrelevanter Zugriffe und Änderungen (u. a. Anmeldungen, administrative Eingriffe) in einem Audit-Log mit Zeitstempel, handelnder Person, Aktion und IP-Adresse; Aufbewahrungsdauer 12 Monate, danach automatische Löschung
Auftragskontrolle
- Unterauftragsverarbeiter werden ausschließlich auf Grundlage von Verträgen gemäß Art. 28 DSGVO eingesetzt, die mindestens gleichwertige Pflichten wie dieser AVV vorsehen (siehe Anlage 2)
- Alle zur Datenverarbeitung befugten Mitarbeiter des Auftragsverarbeiters sind auf die Vertraulichkeit verpflichtet
- Jede angebundene Marktplatz- oder Versand-Schnittstelle läuft mit eigenen, pro Kunde getrennten Zugangsdaten
Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung
- Regelmäßige Einspielung von Sicherheitsupdates des Betriebssystems
- Monatliche Schwachstellenscans der Serverinfrastruktur mit festen Behebungsfristen für gefundene Schwachstellen (kritisch: 7 Tage, hoch: 30 Tage)
- Laufende Weiterentwicklung der Maßnahmen entsprechend dem Stand der Technik
Anlage 2 — Genehmigte Unterauftragsverarbeiter
Der Auftragsverarbeiter setzt derzeit die folgenden Unterauftragsverarbeiter ein:
| Anbieter | Leistung | Ort der Verarbeitung |
|---|---|---|
| netcup GmbH Emmy-Noether-Straße 10 76131 Karlsruhe |
Hosting des Anwendungs- und des Datenbankservers | Rechenzentrum Nürnberg, Deutschland |
| Hetzner Online GmbH Industriestr. 25 91710 Gunzenhausen |
Objektspeicher für Datensicherungen | Rechenzentrum Falkenstein / Nürnberg, Deutschland |
Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb der EU/des EWR findet im Rahmen der Auftragsverarbeitung nicht statt. Änderungen dieser Liste werden gemäß § 6 kommuniziert.
